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   VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227   

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VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227 (https://dejure.org/2013,4849)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227 (https://dejure.org/2013,4849)
VG Ansbach, Entscheidung vom 08. März 2013 - AN 14 K 12.02227 (https://dejure.org/2013,4849)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 44 Abs. 4 S. 1, IntV § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 4, AEUV Aart. 21 Abs. 1
    Unionsbürger, polnische Staatsangehörige, Freizügigkeitsbescheinigung, FreizügigkeitsgesetzZEU, Aufenthaltskarte, deklaratorische Wirkung, freizügigkeitsberechtigt, Integrationskurs, Ermessen, Ermessensnichtgebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Bayern, 16.01.2009 - 19 C 08.3271

    Anforderungen an den Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Die Vorschrift begründet ein subjektiv-öffentliches Recht, das dem Unionsbürger unabhängig vom Zweck seiner Inanspruchnahme unmittelbar zusteht und gewährleistet das Recht, aus einem Mitgliedsstaat auszureisen, in einen anderen Mitgliedsstaat einzureisen und sich dort ohne zeitliche und grundsätzlich ohne inhaltliche Begrenzung aufzuhalten (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - zu Art. 18 Abs. 1 EGV m. w. N.).

    Es handelt sich insoweit um eine "politische Grundfreiheit", welche das aus den wirtschaftlich motivierten Verkehrsfreiheiten folgende Aufenthaltsrecht überlagert (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - zu Art. 18 Abs. 1 EGV m. w. N.).

    Einem Angehörigen eines Mitgliedsstaats kann deshalb bereits aufgrund seiner Unionsbürgerschaft in unmittelbarer Anwendung von Art. 21 Abs. 1 AEUV (ehemals Art. 18 Abs. 1 EGV) ein Aufenthaltsrecht zustehen (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - zu Art. 18 Abs. 1 EGV m. w. N.).

    Die Vorschrift gewährleistet einen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zu dem Zweck, sich in einem anderen Mitgliedsstaat um angebotene Stellen zu bewerben, sich zu diesem Zweck im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten frei zu bewegen und dort eine Beschäftigung auszuüben (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271- zu Art. 39 Abs. 3 EGV).

    Erforderlich ist allerdings die ernsthafte Absicht, eine Arbeit aufzunehmen, was objektivierbar nach außen zum Ausdruck gebracht werden muss (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - m. w. N; VG Dresden vom 18.1.2013 - 3 L 1374/12 - m. w. N.).

    Art. 14 Abs. 4 lit. b Freizügigkeits-RL 2004/38/EG sieht ausdrücklich vor, dass gegen Unionsbürger, die zum Zwecke der Arbeitssuche eingereist sind, in keinem Fall eine Ausweisung verfügt werden darf, solange diese nachweisen können, dass sie weiterhin Arbeit suchen und sie eine begründete Aussicht haben, eingestellt zu werden (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - m. w. N.).

    Gleiches ergibt sich im Übrigen auch aus Erwägungsgrund Nr. 16 Freizügigkeits-RL 2004/38/EG, wonach gegen Arbeitnehmer - außer aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit - keine Ausweisungsmaßnahmen erlassen werden sollen (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271).

    Ein Wegfall des "Erwerbstätigenstatus" kommt somit nur dann in Betracht, wenn aufgrund objektiver Umstände davon auszugehen ist, dass der Unionsbürger in Wirklichkeit keinerlei ernsthafte Absichten verfolgt, eine Beschäftigung aufzunehmen (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - m. w. N; vgl. hierzu auch VG Dresden vom 18.1.2013 - 3 L 1374/12).

  • VG Dresden, 18.01.2013 - 3 L 1374/12
    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Erforderlich ist allerdings die ernsthafte Absicht, eine Arbeit aufzunehmen, was objektivierbar nach außen zum Ausdruck gebracht werden muss (BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - m. w. N; VG Dresden vom 18.1.2013 - 3 L 1374/12 - m. w. N.).

    Ein Wegfall des "Erwerbstätigenstatus" kommt somit nur dann in Betracht, wenn aufgrund objektiver Umstände davon auszugehen ist, dass der Unionsbürger in Wirklichkeit keinerlei ernsthafte Absichten verfolgt, eine Beschäftigung aufzunehmen (vgl. zum Ganzen BayVGH vom 16.1.2009 - 19 C 08.3271 - m. w. N; vgl. hierzu auch VG Dresden vom 18.1.2013 - 3 L 1374/12).

    Dieser Anspruch auf Einreise und Aufenthalt eines Unionsbürgers besteht grundsätzlich solange, als von der zuständigen Ausländerbehörde nicht nach Maßgabe des § 5 Abs. 4 FreizügG/EU eine Ermessensentscheidung darüber getroffen wird, ob der Verlust des Freizügigkeitsrechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt wird (vgl. VG Dresden vom 18.1.2013 - 3 L 1374/12 - m. w. N.).

  • VGH Bayern, 04.02.2003 - 12 C 02.1942
    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • VGH Bayern, 28.04.2003 - 12 C 03.488
    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung der Frage, ob eine hinreichende Erfolgsaussicht gegeben ist, ist der Zeitpunkt der Entscheidungs- bzw. Bewilligungsreife (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschlüsse vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942 und vom 28.4.2003 - 12 C 03.488).

    Hinreichende Erfolgsaussicht in diesem Sinne besteht jedoch bspw. dann, wenn die Entscheidung von rechtlich schwierigen Fragen abhängig ist (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.4.2003 - 12 C 03.488) oder zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidungsreife die Möglichkeit einer entscheidungserheblichen Beweisführung besteht (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 4.2.2003 - 12 C 02.1942).

  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    § 114 Satz 2 VwGO lässt es hingegen nicht zu, im laufenden Rechtsstreit grundlegend andere als die bisher angestellten Ermessenserwägungen nachzuschieben (vgl. BVerwG vom 14.1.1999 NJW 1999, 2912; BayVGH vom 23.3.1999 BayVBl 1999, 627; Eyermann, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 89 zu § 114) oder bisher fehlende Ermessenserwägungen bzw. nicht ausgeübtes Ermessen nachzuholen (vgl. BVerwG vom 16.6.1997 - 3 C 22.96 - BVerwGE 105, 55; Kopp/Schenke, 14. Aufl. § 114 Rdnr. 50).
  • BVerwG, 14.01.1999 - 6 B 133.98

    Darlegungsanforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels; Verstoß gegen

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Ein wegen Ermessensnichtgebrauch rechtswidriger Verwaltungsakt kann daher vom Gericht nicht geheilt werden (vgl. BVerwG vom 14.1.1999 - 6 B 133.98 - NJW 1999, 2912).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2008 - 11 S 2889/07

    Nachträgliche Befristung von vor Ablauf der Umsetzungsfrist der EGRL 38/2004 -

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Erst nach entsprechender Feststellung besteht für einen Unionsbürger eine Ausreisepflicht nach § 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU, wobei als Ausnahmen vom Grundprinzip der Freizügigkeit das an eine Verlustfeststellung bzw. Ausweisung anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot des § 7 Abs. 2 Satz 1 FreizügG/EU nicht unbegrenzt gelten darf, sondern ein davon betroffener Unionsbürger nach angemessener Zeit Anspruch auf erneute Prüfung und Entscheidung nach Maßgabe der aktuellen Sachlage hat (§ 7 Abs. 2 Sätze 2 und 3 FreizügG/EU) - auch mit dieser Ausgestaltung der Befristung als gebundener Entscheidung und einem damit korrespondierenden Anspruch bringt der Gesetzgeber den hohen Rang zum Ausdruck, den er dem gemeinschaftsrechtlichen Freizügigkeitsrecht beimisst (VGH Baden-Württemberg vom 23.7.2008 - 11 S 2889/07 - InfAuslR 2008, 429 ff.).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 1439/88
    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Prozesskostenhilfe muss danach nicht schon dann gewährt werden, wenn die entscheidungserhebliche Frage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als schwierig erscheint (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 13.3.1990 - 2 BvR 1439/88).
  • VGH Bayern, 28.12.2004 - 12 CE 04.2960
    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Als Zeitpunkt der Entscheidungsreife wird grundsätzlich der Zeitpunkt nach Eingang der Behördenakten und der (Klage- bzw. Antrags-)Erwiderung angenommen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28.12.2004 - 12 CE 04.2960 u. a.).
  • VG Augsburg, 05.06.2008 - Au 1 S 08.450

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; offene Erfolgsaussichten

    Auszug aus VG Ansbach, 08.03.2013 - AN 14 K 12.02227
    Demgegenüber hat die nach dem FreizügG/EU auszustellende Aufenthaltskarte, auch wenn sie einen Aufenthaltstitel darstellt, ebenso wie die frühere Aufenthaltserlaubnis-EU und die frühere Aufenthaltserlaubnis-EG lediglich rein deklaratorische Bedeutung und die Funktion eines Nach-weismittels, d.h. das Freizügigkeitsrecht wird originär durch den EG-Vertrag und seine Durchführungsbestimmungen begründet und nicht durch die Ausstellung der Aufenthaltskarte (VG Augsburg vom 5.6.2008 - Au 1 S 08.450).
  • VG München, 14.04.2014 - M 21 K 13.2820

    Aufschiebung der Auszahlung von Übergangsgebührnissen; Ermessensausfall /

    § 114 Satz 2 VwGO lässt es hingegen nicht zu, bisher fehlende Ermessenserwägungen bzw. nicht ausgeübtes Ermessen gänzlich nachzuholen (BVerwG v. 05.05.1998, Az. 1 C 17/97 = BVerwGE 106, 351 ff.; BVerwG v. 05.09.2006, Az. 1 C 20/05; BayVGH v. 27.09.2012, Az. 10 B 10.1084; VG Ansbach v. 08.03.2013, Az. AN 14 K 12.02227; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 113 Rn. 72.; im Grundsatz auch BVerwG v. 13.12.2011, Az. 1 C 14/10 = BVerwGE 141, 253 ff.).
  • VG München, 17.03.2014 - M 21 K 12.5647

    Aufschiebung von Übergangsgebührnissen; Ermessensausfall / Ermessensnichtgebrauch

    § 114 Satz 2 VwGO lässt es hingegen nicht zu, bisher fehlende Ermessenserwägungen bzw. nicht ausgeübtes Ermessen gänzlich nachzuholen (BVerwG v. 05.05.1998, Az. 1 C 17/97 = BVerwGE 106, 351 ff.; BVerwG v. 05.09.2006, Az. 1 C 20/05; BayVGH v. 27.09.2012, Az. 10 B 10.1084; VG Ansbach v. 08.03.2013, Az. AN 14 K 12.02227; Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 113 Rn. 72.; im Grundsatz auch BVerwG v. 13.12.2011, Az. 1 C 14/10 = BVerwGE 141, 253 ff.).
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